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Geschichte von Wechloy

im Spiegel seiner alten Höfe

Leibeigenschaft, Hofdienst und Steuern

Im Oldenburgischen standen die Bauern früher im Leibeigenschaftsverhältnis, und zwar waren sie entweder herrschaftlich leibeigen, d.h. den Grafen von Oldenburg gehörig, oder sie waren Junkernmeier oder Klostermeier und somit dem Adel oder einem Kloster untertan. Dabei gehörte dem Grundherrn nicht nur Haus und Hof, sondern auch der darauf wohnende Bauer selbst und seine Familie. Es kam auch vor, daß man das Eigentumsrecht der Hörigen ausdrücklich verkaufte, wie z.B. im Jahre 1519 in Wechloy. Damals war ein Brun to Wechloy, ein grafenhöriger Hausmann auf der nachmaligen Bruns'schen Stelle in Wechloy, verheiratet mit einer Almode (Almuth) Bolting, deren Vater Gert Bolting zu Zwischenahn ein Junkernmeier des Knappen Gert von Schagen war. Damit nun diese Ehe rechtens bestehen konnte, kaufte Graf Johann von Oldenburg 1519 von Gert von Schagen die ,,vulstaldige egene mynschen" (vollschuldige Leibeigene) Almuth Bolting ,,myt eren kynderen de se nu heft unde in tokamende tiden werdet krigen".

Dieses Leibeigenschaftsverhältnis war damals allgemein üblich. Aber der Bauer hatte auch seine Rechte; aus einer anfänglichen Pacht hatte sich nach und nach ein gewohnheitsmäßiges Erbpachtverhältnis entwickelt, so dass schon damals ein Hausmannshof jahrhundertelang in der Hand derselben Familie bleiben konnte. Die Leibeigenschaft äußerte sich nur noch in verschiedenen Abgaben sowie in den Herren- und Hofdiensten, bis 1693 die herrschaftlichen Bauern in das freie Eigentum der Hausleute übergingen.

Indessen waren gerade diese Hofdienste, die für die Grafen und ihre Hofhaltung geleistet wurden, derartig umfangreich und beschwerlich, daß daran mancher Hof im 17. Jahrhundert zugrunde ging. So mußte die ,,Bauernschaft Ofen" auf verschiedenen herrschaftlichen Ländereien arbeiten: am Stau, in Oldenburg, in Eversten, im Wildenloh, in Wardenburg, in den Strehlen (Ofenerdiek). Dann mußten sie Graf Anton Günthers Fischteiche in Wahnbek versorgen, den Huntedeich mit instandhalten und verschiedene Fuhren erledigen, sowie auch den Handwerkern bei Festungsarbeiten in Oldenburg helfen. Der Hausmann Bruns in Wechloy hatte den Mühlenwagen zu unterhalten. Schließlich nahmen die Hofdienste derartig überhand, dass die Bauern ihre eigenen Ländereien vernachlässigen mußten. Am schlimmsten aber waren noch die verschiedenen Holzlieferungen (hauptsächlich für Festungs- und Mühlenbau), womit besonders die Bauernschaft Ofen belastet war. Das führte allmählich zu einem Raubbau der Wälder. So beschwerten sich um 1640 die Hausleute von Wechloy, Ofen, Wehnen und Bloh bei Graf Anton Günther, ihre Büsche wären so ruiniert, daß sie für ihre eigenen Zwecke mit barem Gelde einkaufen müßten. 1676 heißt es von Wechloy: dort ,,ist ein Herrschaftliches umb den Eschin einem schmalen strich gehendes Holtz, so vor vielen jahren gantz verhauen." Auch die Holzung von Tönnies zu Wechloy war damals ,,vor einigen vielen jahren" zerstört worden. So schwand durch unkluge Forderungen der Regierung ein großer Teil unserer stolzen Eichenwälder dahin. Die Bauern aber hatten den Schaden, und viele gerieten in arge Not, zumal auch die Steuerlast immer drückender wurde.