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Um den Wechloyer Krug |
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In Wechloy wurde bereits seit dem 18. Jahrhundert Gastwirtschaft betrieben. Es bestand nämlich auf dem Gute Wechloy ,,von undenklichen Jahren her ein freier Krug", wie die Besitzerin Frau Obristin von Issendorff erklärte, ,,zur commo- dite der vom und nachem Ammerlande zu Fuß passierenden Leute". Dieser ,,Krug auf adeligem Gute" hatte, ,,wie es sich von selbst versteht", niemals etwas ,,contri- butiret", also keine Krugssteuern bezahlt. Hiergegen protestierte nun energisch der Ofener Krüger Brun Meinen, dessen Erbkrug sich schon seit 1591 im Besitz seiner Familie befand. Er hatte bisher die einzige Wirtschaft in der Bauernschaft Ofen-Wehnen-Bloh-Wechloy und fühlte sich jetzt durch die Konkurrenz in Wechloy stark bedrängt. Er behauptete nämlich, der Provisor von Harten, der seit 1749 Besitzer des Gutes war, besäße keine Konzession. Dieser konnte tatsächlich die Kruggerechtigkeit schriftlich nicht nachweisen, und so wurde ihm der Ausschank verboten. Nach seinem Tode aber forderte die Witwe von Harten 1757 erneut das Recht des ,,Krügerns", jedoch wurde ihr Gesuch aus demselben Grunde abgeschlagen und ihr bei Strafe und Konfiskation der Getränke untersagt, ,,Wirtschaft zu treiben und Getränke zu verzapfen". Frau von Harten indessen fühlte sich doch im Recht und ,,krügerte" weiter. Der Prozeß schleppte sich ein volles Jahrzehnt hin. Schließlich wandte sich die energische Frau an den dänischen König. Aber sie hatte keinen Erfolg, und auch das Urteil aus der Rentekammer zu Kopenhagen fiel 1771 zu ihren Ungunsten aus, denn die ausschlaggebenden Papiere über die Konzession fehlten. Der Krüger in Ofen hatte den Sieg davongetragen. Später, als Oldenburg inzwischen zum Herzogtum erklärt worden war und somit die Dänenzeit ein Ende gefunden hatte, da machte Frau von Harten 1774 einen letzten Versuch und wandte sich an Herzog Friedrich August unter Beistand der Wechloyer Bauern. Sie wären ,,seit geraumer Zeit in äußerste Verlegenheit geraten und hätten zum öfteren das ganz unentbehrliche Getränk entbehren müssen." Bei der Feldarbeit hätte eine besondere Person zum Bierholen gebraucht werden müssen. Es geschähe nicht selten, daß der Weg von Wechloy nach Ofen zum Kruge bei Schneegestöber oder in Regenzeiten ganz unbrauchbar wäre. ,,Das Bier ist aber einem Landmann bey seiner sauren Arbeit ganz unentbehrlich. Alte oder kränkliche Leute und auch diejenigen, welchen ein Unfall zustoßet, die der Landmann mit einem erquickenden warmen Bier heilet, sind aller Hilfe und Erquickung beraubet." Jedoch trotz Fürsprache sämtlicher Wechloyer Einwohner erteilte auch die herzogliche Regierung nicht die Konzession für Wechloy. Erst im nächsten Jahrhundert sollte Wechloy endgültig seine eigene Wirtschaft erhalten. Inzwischen hatte sich das Dorf vergrößert, und das Bedürfnis nach einem eigenen Krug war wieder lebhaft geworden. So richtete der Köter Gerd Öltjen (heute Westerholt) eine Wirtschaft ein und baute einen Schuppen für die Kegelbahn. Doch Öltjen starb schon 1830 und die Wirtschaft wurde verpachtet. Als 1846 schließlich der ,,Drögen Hasen" errichtet wurde, ging Öltjens Krug ein, und dessen Pächter soll in den ,,Drögen Hasen" gezogen sein. |